Für die Erstausstellung einer Waffenbesitzkarte / Waffenpass benötigt man sowohl ein waffenpsychologisches Gutachten als auch den Nachweis über den sicheren Umgang mit Schusswaffen – den allgemein bekannten Waffenführerschein.


!! ACHTUNG !!

Mit 28.04.2026 tritt der 2. Teil des neuen Waffengesetzes in Kraft, womit auch viele gravierende Veränderungen kommen werden.

HIER findet ihr die wichtigsten Infos auf der Seite der ARGE Zivile Sicherheit – unserer Standesvertretung in der Wirtschaftskammer.

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-sicherheit/update-waffengesetznovelle

Eine der wichtigsten Änderungen für Neuausstellungen sind die Altersgrenzen:

Grundsätzlich:

25 Jahre für Kat. B

21 Jahre für Kat. C

* Ausnahmen: Jäger, Sportschützen, Soldaten

Für einen besseren Überblick, haben wir Euch hier eine Grafik erstellt.
Wir sind bemüht, auf alle Änderungen der Behörden ehest möglich zu reagieren.


Im theoretischen Teil des Waffenführerscheins bringen wir Euch die wichtigsten Gesetzesteile des aktuell gültigen Waffengesetzes näher, wie ihr Eure Waffe(n) gesetzeskonform
verwahrt und vieles mehr. Ebenso geben wir Euch grundlegendes Basiswissen im Umgang mit Schusswaffen (Kategorien, Verwahrung, Transport, Überlassung, uvm.) mit auf den Weg.

Im praktischen Teil gehen wir auf die wichtigsten Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen ein, laden & entladen einer Schusswaffe und überprüfen die sichere Handhabung im scharfen Schuss.
Selbstverständlich stellen wir sowohl die Faustfeuerwaffe als auch die benötigte Munition bereit.

Im Anschluss erhältst du von uns dann den Waffenführerschein.

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