Waffengesetzänderung mit 28.04.2026 – Wichtige Infos für Neubeantragungen

Wie bereits aus den Medien entnommen werden konnte, wird der 2. Teil des neuen Waffengesetzes nun schneller als erwartet umgesetzt.

Ab 28.04.2026 gibt es daher massive Änderungen, sowohl für bestehende Waffenbesitzkarten Inhaber als auch Neuausstellungen.

HIER findet ihr die wichtigsten Infos auf der Seite der ARGE Zivile Sicherheit – unserer Standesvertretung in der Wirtschaftskammer.

https://www.wko.at/oe/arge-zivile-sicherheit/update-waffengesetznovelle

Eine der wichtigsten Änderungen für Neuausstellungen sind die Altersgrenzen:

  • Grundsätzlich:
    • 25 Jahre für Kat. B
    • 21 Jahre für Kat. C

* Ausnahmen: Jäger, Sportschützen, Soldaten

 

Ebenso wird bei der Neubeantragung die WBK auf 5 Jahre befristet.
Vor Ablauf muss fristgerecht ein Antrag auf Ausstellung einer unbefristeten WBK eingebracht werden (ca. 3 Monate vor Ablauf).
Dies heißt allerdings, wieder ein waffenpsychologisches Gutachten beibringen – dann aber letzmalig.

Wo wir beim nächsten heißen Thema sind: Ab 28.04.2026 muss das Gutachten verpflichtend in der Ordination des beim Antrag genannten Waffenpsychologen / Waffenpsychologin absolviert werden.
Dieses dauert künftig rund 3 Stunden und schlägt mit € 813,60 (gesetzlich festgesetzt) zu buche.

Hier findet ihr den Weg zu WBK kurz und knapp dargestellt:

 

Bei Fragen, stehen wir Euch gerne im Shop persönlich zur Verfügung.

Wir bitten Euch um Verständnis, dass wir telefonisch nicht die notwendige Zeit aufbringen können Euch zu beraten, da wir uns um unsere Kunden die den Weg in den Shop auf sich genommen haben priorisieren.
Auch können wir Euch nur die Fragen beantworten, zu welchen wir bereits selbst Informationen haben – und die sind leider etwas sperrlich.
Ferner eine Durchführungsverordnung nicht vor Mitte Mai zu erwarten ist……

 

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