Waffenführerschein – Erstausstellung & Auffrischung
Für alljene, die eine Waffenbesitzkarte bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde beantragen möchten, bieten wir den verpflichtenden Nachweis über den sicheren Umgang mit Schusswaffen – den sogenannten Waffenführerschein an.
Dieser ist Voraussetzung um die Waffenbesitzkarte beantragen zu können.
In diesem Kurs bringen wir Euch die wichtigsten Punkte des Waffengesetzes näher, sowie die sichere Handhabung mit Schusswaffen.
Hier seht ihr den Weg zur Waffenbesitzkarte beschrieben:
Für WBK Besitzer, welche die Verlässlichkeitsüberprüfung hatten:
Nach § 25, Abs. 1 des Waffengesetzes hat die Behörde die Verlässlichkeit des Inhabers eines Waffenpasses oder einer Waffenbesitzkarte zu überprüfen, wenn seit der Ausstellung der Urkunde oder der letzten Überprüfung fünf Jahre vergangen sind.
Ebenso muss der sachgemäße Umgang mit Schusswaffen nachgewiesen werden.
Dies kann mit dem sogenannten „Waffenführerschein“ erbracht werden.
Im theoretischen Teil dieser Auffrischung beschäftigen wir uns vor allem mit jeweils gültigen Erneuerungen im Waffengesetz und wiederholen auch das grundlegende Basiswissen im Umgang mit Schusswaffen (Kategorien, Verwahrung, Transport, Überlassung, uvm.)
Im praktischen Teil gehen auf grundlegende Sicherheitsregeln im Umgang mit Schusswaffen ein, laden & entladen einer Schusswaffe und überprüfen die sichere Handhabung im scharfen Schuss.
Gerne stellen wir auch Leihwaffen und Munition zur Verfügung.
Die Bezahlung erfolgt vor Ort in unserem Shop (Bar, Bankomat, Kreditkarte, Gutschein).
Bitte bringe – falls vorhanden – deinen Waffenführerschein mit um diesen „abstempeln“ zu können und damit die entsprechende Bestätigung ausstellen zu können.
Hast du keinen „rosa Zettel“, stellen wir dir selbstverständlich einen neuen aus.
Ab und an, wird von der überprüfenden Behörde auch ein Vordruck für die Bestätigung übergeben – bitte bring uns diesen selbstredend mit, um diesen unterfertigen zu können.


